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Familienpolitik
Böhmer: Ausbau der Kinderbetreuung geht voran
„Der gordische Knoten ist durchschlagen. Die gestrige Einigung der Bundesfamilienministerin mit dem Bundesfinanzminister zum Ausbau der Kindertagesbetreuung ist ein positives Signal an die Familien”, begrüßt Maria Böhmer, Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands, den Kompromiss.
Damit sei der Weg frei für den geplanten Ausbau der Kinderbetreuung. Bis 2013 werde für jedes dritte Kind ein Platz bei einer Tagesmutter oder in einer Kindertagesstätte geschaffen. Die Zahl der Betreuungsplätze erhöhe sich auf 750.000. Der Bund habe bereits ab diesem Jahr vier Milliarden Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung bereitgestellt. Daneben gebe es ab 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Weiter sieht der Gesetzentwurf eine monatliche Zahlung, zum Beispiel in Form eines Betreuungsgeldes, vor. Dies sei ein weiterer Baustein zur konkreten Förderung der Eltern mit Kindern von ein bis drei Jahren, die nicht in Einrichtungen betreut würden. Über die konkrete Ausgestaltung dieser Unterstützungsleistung müsse noch beraten werden.
„Nach der erfolgreichen Einführung des Elterngeldes wird der bedarfsgerechte Ausbau von Einrichtungen für Kinder, in denen diese auf Wunsch der Eltern flexibel und verlässlich betreut werden und die zugleich einen Beitrag zu Erziehung und Bildung leisten, vorangetrieben. Der weitere Ausbau der Infrastruktur ist für Kinder und Eltern ein wichtiger Schritt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf”, betont Maria Böhmer.
Mehr Gerechtigkeit für Frauen im Scheidungsfall!
Mit der Gesetzesänderung des Zugewinnausgleichs bei Scheidungen werden Frauen in Zukunft gerechter behandelt. Im Regelfall wird bei Scheidungen ein Zugewinnausgleich durchgeführt, wenn kein Ehevertrag vorliegt. Oft hatten die Frauen in der Vergangenheit das Nachsehen, weil sich ihr Ehepartner durch Vermögensmanipulationen „arm" gerechnet hat. „In vielen Scheidungsfällen lag bisher eine traditionelle Ehe vor, in denen die Ehefrau sich um die Familie kümmerte oder in Teilzeit arbeitete. Daher mussten zumeist die Ehemänner Zugewinnausgleich zahlen. Bei Vermögensmanipulationen waren dann die Frauen die Leidtragenden, weil die Ehemänner sich bereits zuvor arm gerechnet haben", erklärt die Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands, Maria Böhmer. Beim Zugewinnausgleich wird im Scheidungsfall das Vermögen der Ehepartner verglichen, welches sie bei Beginn der Ehe und am Ende der Ehe besitzen. Beide Eheleute werden an der Hälfte des in der Ehe erworbenen Vermögens beteiligt. Mit der Festlegung eines einheitlichen Zeitpunktes für die Berechung des Zugewinns und die Höhe der Ausgleichsforderung, könne Vermögensmanipulationen nunmehr ein Riegel vorgeschoben werden. Weiterhin werden die Auskunftspflichten der Ehepartner über das Vermögen verstärkt. Mit der Pflicht zur Vorlage von Belegen über das Vermögen ermögliche der Gesetzentwurf zur Änderung des Zugewinnausgleichs die Beweismöglichkeiten. Außerdem gelänge mehr Gerechtigkeit bei der Berechnung des Zugewinns, weil zukünftig auch die Schulden bei der Eheschließung berücksichtigt würden.
Frauen Union der CDU Deutschlands Pressesprecherin Silke Adam Klingelhöferstraße 8 10785 Berlin
Starke Familie
Bericht der Kommission »Familie und demographischer Wandel«
Im Auftrag der Robert Bosch Stiftung
02050100_starke_familie.pdf
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